|
Die niedrige Einspeisevergütung 9,1 Cent pro kWh Windanlagenstrom ins öffentliche Netz, sollte nicht die Ausgangsbasis der Errichtung einer Windanlage sein, sondern der hohe Strompreis pro kWh, der übers Jahr an den jeweiligen Stromanbieter (von denen es bereits sehr viele gibt) gezahlt werden muss. Nur die Ablösung des teuren Stromes, der bald bei 30 Cent pro kWh liegt und in den nächsten Jahren prognostisch noch weiter steigen wird, rechtfertigt die Errichtung einer Windanlage zur Eigenstromerzeugung und deren Verbrauch im hauseigenen Netz. Vorteilhaft wäre natürlich, wenn nicht eine einzige kWh Windanlagenstrom ins öffentliche Netz gelangt, sondern im Hausnetz verbraucht wird, zum Beispiel für Heizzwecke, auch Infrarotheizsystemen, Aufheizung von Pufferspeichern in Wärmepumpensystemen und zentralen Gebrauchswarmwasserbereitungsanlagen mittels Heizpatronen, Wasserpumpen, Gebrauchs- Wasseranlagen (Hydrophorstationen) etc., um somit eine optimale Wirtschaftlichkeit für die Windanlage zu erzielen.
|